Gefahrenbereich

Risikobeurteilung

Als ausdrücklich von der Maschinenrichtlinie gefordertes und zentrales Element des CE Konformitätsprozesses steht die Risikobeurteilung eigenständig in der vorliegenden Liste der angebotenen Dienstleistungen. Der Hersteller einer Maschine hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung (früher Gefahrenanalyse genannt) vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.

Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse konstruiert und gebaut werden. Hierbei orientiert sich MAHO primär an den Gestaltungsleitsätzen und Begriffsdefinitionen der Grundnorm DIN EN ISO 12.100 Sicherheit von Maschinen. Diese beschreibt die Gefahrenanalyse als iterativen, also sich wiederkehrenden Prozess bei dem immer wieder geprüft wird ob das Restrisiko oder die Restgefahren tragbar sind.

Ziel ist, dass die Risikobeurteilung ohne merklichen Mehraufwand automatisch miterstellt wird. Und zwar bereits parallel in der Entwicklungs- und Konstruktionsphase von Maschinen und Anlagen. Hierfür gibt MAHO Ihren Mitarbeitern ein einfaches aber strukturiertes Konzept an die Hand.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Maschinen- und Anlagenbaubetriebe erst nach der Konstruktion oder sogar Herstellung im Nachgang quasi die Risikobeurteilung zur Erlangung von Rechtsicherheit in Bezug auf die Maschinenrichtlinie in Auftrag geben. Selbstverständlich erstellt MAHO auch Risikobeurteilungen von bestehenden Maschinen.

Technische Dokumentation

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